Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und des Unterhaltsvorschussgesetzes
Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung des Kindergeldes zum 01.01.2015 und der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ab dem 01.07.2015 zugestimmt. Das Änderungsgesetz ist mit Bundesgesetzblatt BGBl. I S. 1202 vom 22.07.2015 verkündet worden.
KDN.sozial hat seinen Anwendern bereits am 15.07.2015 — und somit noch vor der Verkündung des Änderungsgesetzes — eine maschinelle Lösung ausgeliefert, die der Sachbearbeitung das manuelle Umstellen zehntausender Datensätze abnimmt. Das Sonderprogramm ermittelt auf der Einkommensseite der Leistungsfälle nach dem SGB II, SGB XII, sowie AsylbLG bestehende Kindergeld- und Unterhaltsvorschusseinträge und nimmt personenscharf, betragsgenaue Änderungen zu den jeweils gesetzlich festgelegten Zeitpunkten vor.
Das ausgelieferte Programm kann flexibel auf die örtlichen Umsetzungsanforderungen angepasst werden, um so z. B. — bei rückwirkend erhöhten Unterhaltsvorschussleistungen, je nach Monat der tatsächlichen Auszahlung — einer Einkommensanrechnung nach dem Zuflussprinzip gerecht zu werden.