Bundesaufsichtliche Weisung zur Regelbedarfsstufe 3
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 31.03.2015 eine bundesaufsichtliche Weisung (2015/1) erteilt, wonach erwachsenen Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die weder einen Ein-Personenhaushalt, noch einen Alleinerziehenden-Haushalt, noch einen Paarhaushalt führen, die Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet wird.
KDN.sozial konnte seinen Anwendern bereits am 11.05.2015 eine maschinelle Lösung zur Verfügung stellen, die die Gewährung des höheren Regelbedarfs inklusive der erhöhten Mehrbedarfe für die betroffenen Leistungsberechtigten vorsieht. Diese Lösung ermöglicht auch eine vollautomatische Abwicklung des Nachberechnungszeitraums ab dem 01.01.2013.
Die ausgelieferten Programme sind darüber hinaus so konfigurierbar, dass entsprechende Leistungen auch an Berechtigte nach dem 3. Kapitel SGB XII und nach dem AsylbLG ausgezahlt werden können.