Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Sozialamt
Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Sozialamt nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff im SGB XI
KDN.sozial unterstützt die Pflegebegutachtung des Sozialamtes durch einen Pflegegutachtenrechner. Das neue Tool steht seit Anfang 2017 im “Fallmanagement für das Sozialamt” zur Verfügung.
Bislang konnte man im Verfahren — neben den Grunddaten zu Fallpersonen — bereits die Ergebnisse vorhandener Pflegegutachten, inkl. Diagnosen und möglicher Hilfsmittel, erfassen. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben sich auch die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) des
Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) geändert.
Vor allem die sechs Module des Begutachtungsinstruments (Punkt 4 des Formulargutachtens) und das darin festgelegte Berechnungsverfahren zur Summierung der Einzelpunkte, deren Gewichtung und letztendlichen Ermittlung des Pflegegrades, bedeuten ohne eine geeignete Software einen hohen manuellen Aufwand für die Gutachter.
Zusätzliche Unterstützung erhält der Anwender u. a. durch die Möglichkeit zum Austausch von Personendaten mit anderen KDN.sozial-Verfahren (z. B. Webdialog) oder der Anbindung von Einwohnermeldeverzeichnissen. Über die Vordruckverwaltung und die Dateiablage lassen sich jeglicher Schriftverkehr und das elektronische Dokumentenmanagement organisieren. Zu Letzterem besteht darüber hinaus die Möglichkeit eine Schnittstelle von Seiten externer Dokumenten-Management-Systeme (DMS) anzusteuern, um erzeugte Dateien direkt nach dorthin zu verschieben.
1 Grunddaten der Person, Dokumentationsblätter, Hilfsmittelliste, Diagnosen (frei oder nach ICD10, BMI-Berechnung), etc.