Neue Schnitt­stel­le im Bereich des Unterhaltsvorschusses

Auf­grund der Zen­tra­li­sie­rung des Unter­halts­rück­griffs nach § 7 UhVorschG auf das Lan­des­amt für Finan­zen NRW (LaFin NRW) mel­den die Unter­halts­vor­schuss­stel­len die Daten ihrer betrof­fe­nen Unter­halts­vor­schuss-Vor­gän­ge über das Por­tal des LaFin NRW. Bis­her wur­den die­se voll­um­fäng­lich manu­ell durch die Sach­be­ar­bei­ten­den im Por­tal erfasst.

KDN.sozial bie­tet nun eine neue Schnitt­stel­le, die eine Anbin­dung des Leis­tungs­ma­nage­ments (LMG) an das Por­tal des LaFin NRW ermög­licht und damit die manu­el­le Erfas­sung erheb­lich verkürzt.

Es besteht die Mög­lich­keit Bewil­li­gun­gen, wesent­li­che Ände­run­gen oder Ein­stel­lun­gen von Unter­halts­vor­schuss-Vor­gän­gen an das Por­tal zu über­tra­gen. Dabei kön­nen die im LMG vor­han­de­nen Daten des Kin­des, allein­er­zie­hen­den Eltern­teils und Unter­halts­pflich­ti­gen inklu­si­ve von Datei­en aus der Datei­ab­la­ge und/oder dem Doku­men­ten-Manage­ment-Sys­tem (DMS) an das Por­tal über­mit­telt werden.

Die Schnitt­stel­le wird mit dem T2-Ver­sand 2024 ausgeliefert.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu unse­ren Soft­ware­pro­duk­ten erhal­ten Sie über www.kdn-sozial.de/leistungen oder spre­chen Sie uns ein­fach per­sön­lich an www.kdn-sozial.de/kontakt/.

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