Neue Schnittstelle im Bereich des Unterhaltsvorschusses
Aufgrund der Zentralisierung des Unterhaltsrückgriffs nach § 7 UhVorschG auf das Landesamt für Finanzen NRW (LaFin NRW) melden die Unterhaltsvorschussstellen die Daten ihrer betroffenen Unterhaltsvorschuss-Vorgänge über das Portal des LaFin NRW. Bisher wurden diese vollumfänglich manuell durch die Sachbearbeitenden im Portal erfasst.
KDN.sozial bietet nun eine neue Schnittstelle, die eine Anbindung des Leistungsmanagements (LMG) an das Portal des LaFin NRW ermöglicht und damit die manuelle Erfassung erheblich verkürzt.
Es besteht die Möglichkeit Bewilligungen, wesentliche Änderungen oder Einstellungen von Unterhaltsvorschuss-Vorgängen an das Portal zu übertragen. Dabei können die im LMG vorhandenen Daten des Kindes, alleinerziehenden Elternteils und Unterhaltspflichtigen inklusive von Dateien aus der Dateiablage und/oder dem Dokumenten-Management-System (DMS) an das Portal übermittelt werden.
Die Schnittstelle wird mit dem T2-Versand 2024 ausgeliefert.
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