Neuregelung der Regelsätze im SGB II
Der Bundesrat hat am 25.02.2011 in einer Sondersitzung der Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zugestimmt.
Das Gesetz enthält die lange erwartete Neuregelung zu den Regelbedarfen sowie Bildung und Teilhabe und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011. Die Änderungen gelten gleichermaßen für das SGB II wie für das SGB XII.
Neben den zuvor genannten wichtigen Änderungen enthält das Gesetz auch viele neue Regelungen im SGB II zu den Warmwasseranteilen (auch SGB XII) , Aufwandsentschädigungen, Freibeträgen und Sanktionen. Mehr Informationen gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
KDN.sozial ist auf diese Änderungen vorbereitet und hat die Programme zur Berechnung der neuen Regelbedarfe und Warmwasseranteile bereits an seine Anwender bereits ausgeliefert.