Bele­gungs­ma­nage­ment im FMG.soz und FMG.jug

Das Bele­gungs­ma­nage­ment ist eine Erwei­te­rung in der KDN.sozial Soft­ware, die sowohl in Ver­bin­dung mit den Fäl­len im Fall­manage­ment für Sozi­al­äm­ter (FMG.soz) und für Jugend­äm­ter (FMG.jug) als auch aut­ark nutz­bar ist. Es dient der Pfle­ge und Orga­ni­sa­ti­on von Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten für Per­so­nen, wel­che in den unter­schied­li­chen Fach­be­rei­chen der sozia­len Arbeit betreut oder beglei­tet werden. 

Die Fach­ab­tei­lun­gen der Kom­mu­nen sind mit die­ser neu­ent­wi­ckel­ten Erwei­te­rung in der Lage, sich mit einem Klick einen Über­blick auf die ört­li­chen Kapa­zi­tä­ten der Unter­brin­gung zu ver­schaf­fen. Jeg­li­che Unter­kunfts­for­men kön­nen durch die struk­tu­rier­te Erfas­sung im Detail auf­ge­lis­tet und dar­ge­stellt wer­den. Die Bele­gung kann ent­we­der fall-/per­so­nen­ge­bun­den zum FMG erfol­gen oder ganz unab­hän­gig nur im Bele­gungs­ma­nage­ment. Aus­wer­tun­gen für evtl. gefor­der­te Sta­tis­ti­ken oder für das ört­li­che kom­mu­na­le Berichts­we­sen sind auf Basis der bereits vor­han­de­nen Werk­zeu­ge möglich. 

Die Erfas­sung auf drei Ebe­nen (Unter­kunfts­art, Wohn­be­reichs­art und Wohn­ein­heits­art) ermög­licht die indi­vi­du­el­le Gestal­tung, die nach ört­li­chen Fach­kon­zep­ten umge­setzt wer­den kann. Die Nut­zung der Soft­ware ermög­licht eine trans­pa­ren­te und effi­zi­en­te Inhalts­er­fas­sung. Das Umher­sprin­gen in unter­schied­li­chen Office-Tools ent­fällt, da z. B. alle im Fall­manage­ment rele­van­ten Infor­ma­tio­nen an einem Ort erfasst sind und zu jeder Zeit ange­passt und mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den kön­nen. Durch die­se Arbeits­er­leich­te­rung wird Zeit gewon­nen, die letzt­lich wie­der den hil­fe­be­dürf­ti­gen Per­so­nen zugutekommt

Die aut­ar­ke Anwen­dung des Bele­gungs­ma­nage­ments ermög­licht es Kom­mu­nen ohne eine Fall­bin­dung Infor­ma­tio­nen über die ört­li­chen Bele­gungs­ka­pa­zi­tä­ten zu erfas­sen und zu steu­ern, wenn ande­re Insti­tu­tio­nen eben­falls aktiv an der Bele­gung von Unter­künf­ten betei­ligt sind. Sofern sich im Nach­gang her­aus­stel­len soll­te, dass die unter­ge­brach­ten Per­so­nen einen sozi­al­ar­bei­te­ri­schen Hil­fe­be­darf haben, ist eine Anbin­dung an das Fall­manage­ment unkom­pli­ziert und schnell mög­lich.

Im Fall­manage­ment für Sozi­al­äm­ter (FMG.soz) kann das Bele­gungs­ma­nage­ment bei­spiels­wei­se für die Orga­ni­sa­ti­on und Steue­rung der Bele­gung von Flücht­lings­un­ter­künf­ten genutzt wer­den. Auch in der Woh­nungs­lo­sen­hil­fe bie­tet es ein wich­ti­ges Tool, um die unter­schied­li­chen Unter­brin­gungs- und Bele­gungs­mög­lich­kei­ten zu mana­gen. Gemein­schafts­un­ter­künf­te der Kom­mu­nen für Ein­zel­per­so­nen und/oder Mehr­per­so­nen­haus­hal­te, bis hin zu Woh­nun­gen oder Häu­sern exter­ner Ver­mie­ter, die nach § 14 Abs. 1 oder §19 OBG NRW i. V. m. Arti­kel 1 und Arti­kel 2 GG Wohn­raum zur Ver­fü­gung stel­len, kön­nen hier erfasst und bear­bei­tet wer­den.

Im Fall­manage­ment für Jugend­äm­ter (FMG.jug) birgt das Bele­gungs­ma­nage­ment im Ein­satz eben­falls gro­ßes Poten­zi­al. Zum Bei­spiel könn­te es im Pfle­ge­kin­der­dienst für die Über­sicht und Orga­ni­sa­ti­on der ein­zel­nen Pfle­ge­stel­len genutzt wer­den. Oder um die Bele­gungs­ka­pa­zi­tä­ten der städ­ti­schen stationären/teilstationären Ein­rich­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen zu mana­gen. Eben­so könn­te der Bereich der Kin­der­ta­ges­pfle­ge das Bele­gungs­ma­nage­ment nut­zen um die Tages­pfle­ge­plät­ze sowie die Bele­gung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen zu über­bli­cken und zum Teil, je nach Zustän­dig­keit, zu verwalten.


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