Jugendamt der Stadt Köln setzt auf integrierte Softwarelösung
Die fachlichen und technischen Anforderungen an eine Fachsoftware für das Jugendamt waren bei der Stadt Köln 2014 derart gestiegen, dass die Ablösung der bisherigen Softwarelösungen alternativlos war.
Eine neue zeitgemäße Fachsoftware musste her und die Stadt Köln setzt deshalb seit dem Jahr 2016 das Fallmanagement für das Jugendamt von AKDN-sozial ein.
Dabei handelt es sich um eine Web-Anwendung, die die umfassende Fallbearbeitung aller Hilfen nach SGB VIII ermöglichen soll. In Köln war mit dem Fallmanagement für das Sozialamt bereits das Schwesterverfahren erfolgreich im Einsatz.
Die Arbeit im Fallmanagement für das Jugendamt beginnt in allen angebundenen Fachbereichen mit der Zentralkartei, über die alle an den Hilfen beteiligten Personen erfasst und gefunden werden können. Darüber hinaus besteht auch eine Schnittstelle zum Einwohnermeldeverfahren der Stadt Köln, über die die Möglichkeit der Datenübernahme und Aktualisierung besteht, sowie die Anbindung an das Ausländerzentralregister.
Anschließend kann an diesen Personen ein Fall angelegt werden.
Beistandschaften
Kernaufgaben der Beistandschaften sind Beratungen nach §§ 18 und 52 a SGB VIII sowie natürlich das Führen von Beistandschaften gem. § 1712 BGB.
Die Software hält für die Bearbeitung der Beistandschaft alle notwendigen Daten des Kindes, der Eltern und evtl. weiterer Beteiligter vor, die jeweils in Beziehungen untereinander gesetzt werden können.
Es besteht auch die Möglichkeit Dokumente an eine Person oder an einen Fall zu speichern. Auch eigene Vordrucke können erstellt und abgelegt werden. Im Rahmen des Vordruckmanagements stehen zurzeit ca. 80 fallbezogene Vordrucke, die aus dem Fall heraus mit den notwendigen Grundinformationen befüllt und im Rahmen eines Dialogmenüs ergänzt werden, zur Verfügung. Die Anwendung verfügt bereits über eine standardisierte DMS-Schnittstelle, über die die so erzeugten Dokumente der entsprechenden eAkte zukünftig hinzugefügt werden können.
Über das Modul der Beistandschaft im Fallmanagement für das Jugendamt können Unterhaltstitel erfasst und verwaltet werden. Durch die Generierung von automatisierten Sollstellungen aus dynamischen Unterhaltstiteln werden Änderungen von Düsseldorfer Tabellen, Kindergelderhöhungen und Alterssprünge automatisch in das System eingepflegt.
Im Rahmen einer Beistandschaft vereinnahmt die Stadt Unterhaltszahlungen des unterhaltpflichtigen Elternteils oder Drittschuldnern und leitet diese unter Umgehung des städtischen Haushaltes an den Unterhaltsberechtigten oder seinen gesetzlichen Vertreter weiter. Durch die Schnittstelle zur Titelverwaltung ist es möglich, Rückstands- und Anspruchsberechnungen vorzunehmen.
Für die Berechnung von Unterhaltansprüchen soll eine zusätzliche Fachsoftware eingesetzt werden, die grundsätzlich auch über eine Schnittstelle mit dem Fallmanagement für das Jugendamt verbunden werden kann. Eine entsprechende Fachsoftware wird seitens der Stadt Köln ab 2021 getestet.
Sorgeregister
Für Aufgaben der Abteilung Beistandschaft, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Führen einer Beistandschaft stehen, gehören u.a. die Erteilung von Sorgebescheinigungen.
Grundvoraussetzung hierfür ist die Abfrage beim zentral geführten Sorgeregister der Stadt Köln. Dieses wurde zuvor in Form einer lokalen Datenbank vorgehalten. Eine Halbtagskraft gab telefonische Auskünfte. Hier brauchte es eine neue technische Grundlage.
Die Stadt Köln hat die bisherige Softwarelösung durch ein neu geschaffenes Register-Modul im Fallmanagement für das Jugendamt abgelöst, so dass nun komfortabel alle Berechtigten hierauf zugreifen und Auskünfte erhalten können.
Beurkundungen nach dem BeurkG (BeurkundungsGesetz)
Im Anschluss musste eine weitere Kernaufgabe der Beistandschaften technisch auf zeitgemäße Füße gestellt werden: Die Beurkundungen nach dem BeurkG.
Das Jugendamt bietet Eltern die Möglichkeit, kostenlose Beurkundungen vorzunehmen. Das kann u.a. eine Vaterschaftsanerkennung, eine Sorgeerklärung oder eine Unterhaltsverpflichtung sein.
Die Abbildung der Urkunden mit zahlreichen Varianten konnte nach umfangreicher rechtlicher Vorprüfung im Kölner Sachgebiet für Grundsatzangelegenheiten der Beistandschaft und die Übersetzung in die entsprechenden Programmiervorgaben durch die Fachbetreuerin des Fallmanagements für das Jugendamt über das integrierte Vordrucksystem erfolgen. Das Urkundenmodul ist seit dem 04.01.2021 produktiv.
Nach der jahrelangen Erstellung der Urkunden über Word-Vorlagen, die nach der Vorbereitung lokal gespeichert wurden und im Vertretungsfall nicht zur Verfügung standen, wird jetzt die Möglichkeit der Vorbereitung, auch im Homeoffice, und die anschließende Verfügbarkeit bei den vor Ort sitzenden Kollegen sehr geschätzt.
Als die Bundesregierung aufgrund der Belastungen durch die Corona-Krise spontan die Auszahlung eines Kinderbonus in den Monaten September und Oktober 2020 entschied, wurde von der AKDN-sozial die erforderliche Berücksichtigung dieses Bonus bei der Unterhaltszahlung im Fallmanagement für das Jugendamt pünktlich zur Verfügung gestellt, was die Arbeit der Beistände immens erleichtert hat.
Ein umfangreiches Rechte- und Rollenkonzept stellt die Absicherung der korrekten Zuständigkeiten zur Fallbearbeitung und des Datenschutzes in der Stadt Köln mit seinen 9 Bezirksjugendämtern sicher. Der Vertretungsmodus innerhalb der Bezirke gewährleistet gerade in Zeiten einer angespannten Personal- und Corona Situation einen reibungslosen und sicheren Ablauf.
Die Sorgeerklärung sowie Kindesunterhalt und Beistandschaft wurden als OZG-Leistungen definiert. Hierzu müssen die Anträge digital gestellt werden können. Anschließend wird die Übersetzung der entgegengenommenen Daten ins Fachverfahren und die Übermittlung der Entscheidung über den Antrag via Serviceportal erfolgen.
Im Fallmanagement für das Jugendamt besteht die Möglichkeit benötigte Auswertungen über SQL-Abfragen im System zu hinterlegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Datenexports, um Auswertungen in gewohnten Formaten wie in Excel oder Access durchzuführen. Diese liefern u.a. die Angaben für die jährliche Bundesstatistik.
Außer dem Fachbereich der Beistandschaften arbeiten auch die Amtsvormundschaft und die Jugendgerichtshilfe bereits erfolgreich mit dem Fallmanagement für das Jugendamt.
Der Allgemeine soziale Dienst (ASD) und der Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD) sind ebenfalls an das Fallmanagement für das Jugendamt angebunden, erfassen bisher neben den personenbezogenen Daten allerdings bisher nur die Daten, die für die Erstellung der Bundesstatistik nach SGB VIII erforderlich sind.
Die Meldungen zu verschiedenen Teilen der Bundesstatistik nach SGB VIII werden „per Knopfdruck“ im Verfahren erzeugt und anschließend auf den entsprechenden Portalen der IT-Landesämter hochgeladen.