Neue Leistungshöhe für Asylbewerber
Neue Leistungshöhe für Asylbewerber (Urteil vom 18.07.2012)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2012 eine Neuregelung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Gesetzgeber eingefordert und Festlegungen über die Höhe der Leistungen für die Übergangszeit bis zur gesetzlichen Regelung getroffen.
Die Innenministerien der Länder streben eine länderübergreifende Vorgehensweise an. Bis dahin wurden von den Ländern an Ihre Kommunen vorläufige Hinweise zur Festsetzung der Leistungshöhe auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegeben.
Diese Hinweise wurden den Kommunen zuletzt in Nordrhein-Westfalen am 06.08.2012 bekannt gemacht.
KDN.sozial hat darauf schnell reagiert und die Programme auf dieser Basis bereits am 08.08.2012 an seine Anwender ausgeliefert.